B2B-Lizenzbedingungen

1. Anwendungsbereich

Das Engineering-IP-Angebot richtet sich an unternehmerische bzw. gewerbliche Interessenten. Produktseiten und Anfragen sind unverbindlich und begründen noch kein Nutzungsrecht.

2. Lizenzgegenstand

Gegenstand einer Lizenz ist das im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag bezeichnete Engineering-Asset mit IP-ID und dokumentiertem technischen Referenzstand.

3. Lizenzstufen

Vorgesehen sind Engineering Reference License, Single Manufacturing License, Commercial Manufacturing License sowie Individual Licensing Agreements.

4. Rechteumfang

Nutzungs-, Fertigungs-, Änderungs-, Weitergabe-, Unterlizenzierungs-, Exklusivitäts-, Gebiets-, Laufzeit- und Stückzahlrechte gelten ausschließlich in dem ausdrücklich vereinbarten Umfang.

5. Technischer Lieferumfang

Der Lieferumfang umfasst nur die im Angebot bzw. Lizenzvertrag bezeichneten Dokumente und Daten. Native CAD-Daten, Fertigungsunterlagen, Berechnungen oder andere weitergehende Unterlagen sind nur Bestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

6. Vergütung

Die Lizenzvergütung wird asset- bzw. projektbezogen vereinbart. Im Shop dargestellte Assets haben keinen pauschalen Online-Festpreis.

7. Kundenspezifisches Engineering

Anpassungen, Neuberechnungen, Detailkonstruktion, Schnittstellenplanung, Validierung und sonstige Weiterentwicklungen sind separate Engineering-Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich in den Lieferumfang aufgenommen wurden.

8. Eigentum an IP

Die Erteilung eines Nutzungsrechts überträgt nicht das Eigentum am zugrunde liegenden geistigen Eigentum, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

9. Streitigkeiten und anwendbares Recht

Alle sich in Verbindung mit oder aus dem Lizenzvertrag ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.

Der Lizenzvertrag unterliegt dem materiellen Recht des Landes des Lizenzgebers.