B2B-Lizenzbedingungen
1. Anwendungsbereich
Das Engineering-IP-Angebot richtet sich an unternehmerische bzw. gewerbliche Interessenten. Produktseiten und Anfragen sind unverbindlich und begründen noch kein Nutzungsrecht.
2. Lizenzgegenstand
Gegenstand einer Lizenz ist das im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag bezeichnete Engineering-Asset mit IP-ID und dokumentiertem technischen Referenzstand.
3. Lizenzstufen
Vorgesehen sind Engineering Reference License, Single Manufacturing License, Commercial Manufacturing License sowie Individual Licensing Agreements.
4. Rechteumfang
Nutzungs-, Fertigungs-, Änderungs-, Weitergabe-, Unterlizenzierungs-, Exklusivitäts-, Gebiets-, Laufzeit- und Stückzahlrechte gelten ausschließlich in dem ausdrücklich vereinbarten Umfang.
5. Technischer Lieferumfang
Der Lieferumfang umfasst nur die im Angebot bzw. Lizenzvertrag bezeichneten Dokumente und Daten. Native CAD-Daten, Fertigungsunterlagen, Berechnungen oder andere weitergehende Unterlagen sind nur Bestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
6. Vergütung
Die Lizenzvergütung wird asset- bzw. projektbezogen vereinbart. Im Shop dargestellte Assets haben keinen pauschalen Online-Festpreis.
7. Kundenspezifisches Engineering
Anpassungen, Neuberechnungen, Detailkonstruktion, Schnittstellenplanung, Validierung und sonstige Weiterentwicklungen sind separate Engineering-Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich in den Lieferumfang aufgenommen wurden.
8. Eigentum an IP
Die Erteilung eines Nutzungsrechts überträgt nicht das Eigentum am zugrunde liegenden geistigen Eigentum, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
9. Streitigkeiten und anwendbares Recht
Alle sich in Verbindung mit oder aus dem Lizenzvertrag ergebenden Streitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.
Der Lizenzvertrag unterliegt dem materiellen Recht des Landes des Lizenzgebers.