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IP-002 | Hammermühle HM.50 – 18,5 kW

IP-002 | Hammermühle HM.50 – 18,5 kW

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Hammermühle zur Feinvermahlung von Biomasse und Holzmaterialien

Die HM.50 in der 18,5-kW-Ausführung ist für die Feinvermahlung von Biomasse und Holzmaterialien in kleinen bis mittleren Aufbereitungs- und Pelletieranlagen ausgelegt. Die Maschine kombiniert einen Hochleistungsrotor mit 72 Schlägern und einem anwendungsabhängig auswählbaren Siebsystem.

Technische Eckdaten

  • Leistung: ca. 900–1.200 kg/h, anwendungsabhängig
  • Anschlussleistung: 18,5 kW
  • Drehzahl: 1.500 min⁻¹
  • Rotor: Ø390 × 500 mm
  • Schläger: 72 Stück
  • Sieb: 5 mm Referenzausführung; Siebausführung anwendungsabhängig
  • Abmessungen: L 1.721 × B 1.068 × H 876 mm
  • Gewicht: ca. 750 kg
  • Oberfläche: pulverbeschichtet, RAL 5009

Referenzanwendung

  • Holzvermahlung: G30–50
  • Partikelgröße Eingang: < 50 mm
  • Materialfeuchte: < 15 %

Konstruktive Merkmale

  • robuster Hochleistungsrotor
  • austauschbares bzw. anwendungsbezogenes Siebsystem
  • definierter Materialeinlauf N1 und Materialauslauf N2
  • Serviceöffnung für Wartung und Siebwechsel
  • für Biomasse-, Holz-, Pelletier- und Recyclinganwendungen geeignet

Technischer Lieferumfang

• Technische Übersichts- und Maßzeichnung, Referenz 1000682
• Dokumentierte technische Produktdaten aus dem Engineering IP Master
• Produktbezogene Lizenz- und Nutzungsdokumentation
• Weiterführende CAD-/STEP-Daten, Fertigungszeichnungen, Stücklisten oder native Konstruktionsdaten nur, soweit sie im konkreten Lizenzumfang ausdrücklich vereinbart sind

Technische Dokumentation

IP-ID
IP-002
Zeichnungsreferenz
1000682
HELiOS / Dokumentenreferenz
Zeichnung 1000682; Engineering Asset Database DN-002646; Shop-Arbeitsstand REV01
Produktfamilie
Hammermühlen
Kategorie
Zerkleinerung / Mahlen
Technologiereife
Industrieeinsatz
Entwicklungsstatus
Grundentwicklung

Lizenz- & Nutzungsrechte

Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Lizenzvereinbarung. Standardgrundlage ist eine nicht-exklusive, zeitlich unbefristete Nutzungslizenz, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Nutzungsumfang kann insbesondere Projektabwicklung, Angebotserstellung, Entwicklung technischer Lösungen und Weiterentwicklung bestehender Systeme umfassen. Fertigungs-, Serien-, Weitergabe-, Unterlizenzierungs- und sonstige kommerzielle Verwertungsrechte werden für das jeweilige Asset ausdrücklich im konkreten Lizenzvertrag festgelegt. Die Lizenzvergütung wird asset- bzw. projektbezogen nach Nutzungsumfang und wirtschaftlicher Verwertung bestimmt.
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